Home > News > Aktuelle Meldungen > Kava-Kava aus dem Verkehr gezogen
19.06.2002
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat die Zulassungen von Kava- Kava und Kava-Kava-haltigen Produkten weitgehend wiederrufen. Lediglich homöopathische Mittel mit sehr niedriger Menge des Wurzelextraktes des südpazifischen Rauschpfeffers sind davon ausgenommen.
Der Wirkstoff Kavain kann auch synthetisch hergestellt werden und wird bei Angst- und Spannungszuständen sowie bei Depressionen und Erschöpfungszuständen eingesetzt.
Begründet wurde die Entscheidung mit den schweren Nebenwirkungen. Bei 40 Einzelfallberichten in Deutschland kam es in Zusammenhang mit Kava-Kava zu schwerwiegenden Leberschäden. In sechs Fällen sei es zu Leberversagen gekommen, so dass eine Lebertransplantation vorgenommen werden musste. Drei Patienten starben an den Folgen des Leberschadens.
Das höhere Risiko eines Leberschadens könne nicht durch den möglichen Nutzen aufgewogen werden, daher dürften die Arzneimittel ab sofort nicht mehr in den Verkehr gebracht werden.
Webanalyse / Datenerfassung
Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
Welcher Dienst wird eingesetzt?
Matomo
Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?
Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.
Welche Daten werden erfasst?
IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)
Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell
Betriebssystem-Version
Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins
aufgerufene URLs
die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)
Verweildauer
heruntergeladene PDFs
eingegebene Suchbegriffe.
Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).
Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.
Wie lange werden die Daten gespeichert?
Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.
Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?
Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.
Wo werden die Daten verarbeitet?
Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).
Weitere Informationen:
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.