Keine Kamele in der Tabakwerbung

14.10.2002

Seit Anfang Oktober 2002 sind neue EU- Richtlinien für die Tabakwerbung in Kraft getreten. Spätestens ab dem 1. Januar 2004 darf eine Zigarette höchstens 10 mg Teer, 1 mg Nikotin und maximal 10 mg Kohlenmonoxid enthalten. Die Tabakverpackungen müssen nahezu flächendeckend Warnhinweise enthalten. Es wird dann zu lesen sein: "Rauchen ist tödlich/ Rauchen kann tödlich sein" oder "Rauchen fügt ihnen und den Menschen in ihrer Umgebung erheblichen Schaden zu".

Alles was verharmlosend wirkt, muss weg! Ab dem 30. September 2003 darf das irreführende "Mild" oder "Light" nicht mehr auf der Packung stehen, denn milde oder leichte Zigaretten sind nicht "gesünder" als andere. Auch Figuren wie Löwen und Kamele, die einen verharmlosenden Effekt haben können, dürfen bald nicht mehr die Zigarettenpackung verzieren.


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