Risiken von Drogen aus Konsumentensicht

04.12.2009

Konsumentinnen und Konsumenten von legalen und illegalen Drogen sind sich der Risiken des Konsums offenbar sehr wohl bewusst - zumindest in Großbritannien, wo eine Online-Umfrage hierzu durchgeführt wurde.

Wie riskant ist der Konsum von Drogen? Diese Frage haben David Nutt und sein Team von der Universität in Bristol bereits 2007 bearbeitet. Ziel der Studie war es, eine „rational“ begründete Skala der Schädlichkeit von Drogen zu entwickeln. Diese Fragestellung war nicht nur aus akademischer Sicht interessant, Nutt und sein Team zielten vor allem darauf ab, eine Diskussion über die offizielle Klassifizierung von Drogen im „Misuse of Drugs Act“ anzustoßen. In dem britischen Gesetz, das vergleichbar ist mit dem deutschen Betäubungsmittelgesetz, werden Drogen der Schädlichkeit nach in Klasse A, B oder C unterteilt, wobei Drogen, denen das höchste Gefahrenpotential zugesprochen wird, in Klasse A eingestuft werden.

Professor Nutt hatte eine Reihe von Expertinnen und Experten, die sich beruflich mit Drogenkonsum befassen, in die Studie einbezogen. Konsumentinnen und Konsumenten mit einem persönlichen Erfahrungshintergrund waren nicht beteiligt. Ohne Zweifel können Konsumierende aber ebenfalls als „Drogenexperten“ betrachtet werden, da sie die Wirkung von Drogen nicht nur aus Fachbüchern, sondern aufgrund persönlicher Erfahrung kennen. Dies gilt für die positiven Wirkungen ebenso wie für die negativen.

Ein Forschungsteam um Celia Morgan vom University College in London hat daher den Fragebogen, der bereits in der Experten-Studie eingesetzt wurde, Laien vorgelegt, die entweder über eigene Drogenerfahrung verfügen oder jemanden kennen, der Drogen konsumiert. An der Online-Umfrage haben insgesamt 1.500 Personen mit Wohnsitz in Großbritannien teilgenommen. 20 Substanzen galt es im Hinblick auf ihre Schädlichkeit hin zu bewerten, von denen die meisten im „Misuse of Drugs Act“ aufgeführt werden. Zudem wurden auch legale Substanzen wie Alkohol und Tabak in die Studie einbezogen. Die Schädlichkeit von Substanzen wurde auf der Grundlage von drei Kategorien ermittelt: körperliche Risiken, das Potential abhängig zu machen sowie soziale Folgen für die Familie oder die Gesellschaft beispielsweise infolge erhöhter Ausgaben für die Gesundheit. Aus den Mittelwerten der Beurteilungen wurde schließlich eine Rangliste der Schädlichkeit erstellt.

Zwei Ergebnisse lassen sich hervorheben. So stellen Morgan und ihr Team fest, dass es eine hohe Übereinstimmung gibt zwischen den Einschätzungen der Konsumentinnen und Konsumenten und denen der Fachleute, die von David Nutt befragt wurden. In beiden Ranglisten stehen Heroin und Kokain bzw. Crack an erster und zweiter Stelle der Schädlichkeitsskala. Markante Unterschiede lassen sich nur bei wenigen Drogen festmachen. Beispielsweise wird Ecstasy von Personen mit persönlichem Erfahrungshintergrund als schädlicher bewertet als von dem Expertenteam. Wer hingegen schon mal Cannabis konsumiert hat oder jemanden kennt, der es konsumiert, der stuft Cannabis als deutlich weniger schädlich ein, als die Experten mit beruflichem Erfahrungshintergrund.

Beide Ranglisten- so das zweite wichtige Ergebnisse - haben gemeinsam, dass sie nur einen geringen Zusammenhang mit der Klassifizierung im britischen „Misuse of Drugs Act“ aufweisen. Celia Morgan sagt dazu: „Geht man davon aus, dass das Ziel des ‚Misuse of Drugs Act‘ ist, jungen Leute zu signalisieren, wie schädlich Drogen sind, so scheint hier ein Fehler in der aktuellen Klassifizierung von Drogen vorzuliegen. Wir fanden heraus, dass Drogenkonsumenten legale Substanzen wie Alkohol und Tabak als schädlicher bewerten, als Klasse A Drogen wie LSD und Ecstasy. Wir fanden einen hohen Zusammenhang zwischen der Schädlichkeitseinstufung der Konsumenten und der wissenschaftlichen Experten, was darauf schließen lässt, dass Konsumenten gut über die Risiken von Drogen informiert sind.“

Morgan betont weiter, dass Konsumierende sich bei der Wahl der Drogen selbstverständlich nicht nur nach der Schädlichkeit richten, sondern vor allem die erwarteten positiven Wirkungen von Bedeutung sind. So rangieren Ecstasy und Cannabis ganz oben, wenn es um die positiven Effekte geht. Präventionskampagnen sollten daher nicht nur einseitig die negativen Aspekte betonen, sondern auch auf die positiven Rauscherfahrungen eingehen, die bei den Konsumentinnen und Konsumenten eine Rolle spielen.

Quellen:
Pressemitteilung University College of London  
Morgan, C., Muetzelfeldt, L., Muetzelfeldt, M., Nutt, D. & Curran, V. (2009). Harms associated with psychoactive substances: findings oft he UK National Drug Survey. Journal of Psychopharmacology. doi:10.1177/0269881109106915.

Webanalyse / Datenerfassung

Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.