Home > News > Aktuelle Meldungen > Steuer auf Alcopops
24.11.2003
Angesichts des stark angestiegen Konsums alkoholhaltiger Limonaden, so genannter Alcopops, und den gesundheitlichen Gefahren vor allem für Jugendliche, erwägt die Bundesregierung derartige Getränke mit einer Steuer zu belegen.
In einem Interview mit der Berliner Zeitung sagte die Bundesdrogenbeauftragte Marion Caspers-Merk, dass die Alcopops zwar schön bunt und harmlos aussehen würden, jede Flasche aber einen doppelten Schnaps enthalte. Vor allem junge Frauen und Jugendliche, die Alkohol bisher wegen des Geschmacks gemieden haben, würden so zum Trinken verführt. "Alcopops richten großen Schaden an und sind eine Einstiegsdroge", betonte Caspers-Merk.
Um den Vormarsch der Trendgetränke zu stoppen, sollte Deutschland nach Ansicht der Drogenbeauftragten dem Beispiel Frankreichs folgen. Dort wurde 1997 eine Zusatzsteuer eingeführt, die zu einer Verdoppelung des Endverkaufspreises geführt hat. In der Folge sei der Markt für Alcopops zusammengebrochen.
"Wir prüfen derzeit, ob sich das französische Modell auf Deutschland übertragen lässt. Ich halte den Weg Frankreichs für Erfolg versprechend und gangbar", sagte Caspers-Merk. Bundesverbraucherministerin Renate Künast hat bereits ihre Unterstützung für eine Steuer zugesagt. Sie forderte die Hersteller auch dazu auf, Flaschen mit solchen Getränken deutlicher zu kennzeichnen. Viele Jugendliche, Eltern und Händler wüssten offenbar nicht, dass Alcopops wegen der Gesundheitsgefahren erst ab 18 verkauft werden dürfen.
Webanalyse / Datenerfassung
Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
Welcher Dienst wird eingesetzt?
Matomo
Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?
Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.
Welche Daten werden erfasst?
IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)
Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell
Betriebssystem-Version
Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins
aufgerufene URLs
die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)
Verweildauer
heruntergeladene PDFs
eingegebene Suchbegriffe.
Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).
Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.
Wie lange werden die Daten gespeichert?
Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.
Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?
Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.
Wo werden die Daten verarbeitet?
Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).
Weitere Informationen:
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.