Zigarettenbezeichnungen werden verboten

11.11.2002

Der Bundesrat hat beschlossen die Tabakprodukt-Verordnung zu verschärfen. So sollen künftig Zigarettenbezeichnungen wie "leicht", "ultraleicht", "mild", "niedriger Teergehalt" verboten werden, da sie den Eindruck erwecken, weniger schädlich als andere Tabakprodukte zu sein.
Leichte und milde Zigaretten sind jedoch nach Expertenmeinung genauso gesundheitsschädlich wie normale Rauchwaren.

Nikotin und Schadstoffe sind bei den angeblich leichten Zigaretten in gleicher Menge enthalten. Die Filter dieser Zigaretten sind mit einem Laser perforiert und lassen mehr Luft durch. "Das ist wie bei einem Staubsaugerbeutel: Wenn Löcher im Schlauch sind, kommt weniger Staub in den Beutel", erklärte der Toxikologe Friedrich Wiebel vom GSF-Forschungszentrum für Umwelt und Gesundheit in Neuherberg der Nachrichtenagentur dpa. Die Raucher verschließen aber die Löcher im Filter mit den Lippen oder den Fingern, wenn sie das Gefühl haben nicht genug Nikotin zu bekommen. Oder sie ziehen häufiger an der Zigarette und inhalieren tiefer, um ihre Dosis zu bekommen, laut Wiebel.
Der Toxikologe ist der Ansicht, Raucher werden von der Tabakindustrie bewusst über die Gefährlichkeit der Leicht-Zigaretten in die Irre geführt.

Ab Juli 2004 werden nur noch Zigarettenschachteln verkauft, deren Warnhinweise drastischer ausfallen als bisher. Zudem hat der Gesetzgeber neue Höchstwerte für den Teer-, Nikotin- und Kohlenmonoxid-Gehalt festgelegt.


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