Lachgas
Substanz
Lachgas ist die umgangssprachliche Bezeichnung für Distickstoffmonoxid. Die chemische Formel lautet N2O. Es ist ein farbloses Gas mit süßlichem Geruch, das sich sowohl zu medizinischen als auch zu industriellen Zwecken eignet. In der Medizin geht der erste dokumentierte Einsatz auf das Jahr 1844 zurück. Der Zahnarzt H. Wells hat sich die schmerzstillende, betäubende Wirkung von Lachgas zunutze gemacht.
In der Industrie wird Lachgas heute in großem Umfang unter anderem als Laborchemikalie und in der Produktion verwendet. Im Motorsport kommt Lachgas zur Leistungssteigerung zum Einsatz. Lachgas wird auch als Treibgas in Spraydosen und als Aufschäummittel in Sahnespenderkapseln gefüllt.
Wirkung von Lachgas als Rauschmittel
Der Konsum von Lachgas zu Rauschzwecken erfolgt meist aus Luftballons, die mit Sahnespenderkapseln befüllt werden. Wird Lachgas als Schnüffelstoff eingeatmet, so tritt nach wenigen Sekunden ein Rausch ein, bei dem schwache Halluzinationen, Wärme- und Glücksgefühle empfunden werden. Konsumierende berichten von einem traumähnlichen Zustand, in dem sie Raum und Zeit verändert wahrnehmen. Der Rauschzustand hält allerdings nur wenige Minuten an.
Akute Risiken von Lachgas
Bei der medizinischen Verwendung als Narkosemittel wird Lachgas zusammen mit Sauerstoff verabreicht. Beim Konsum als Rauschmittel wird Lachgas aber unverdünnt inhaliert. Durch den Sauerstoffmangel droht Bewusstlosigkeit. Konsumierende können dabei stürzen und sich verletzten.
Der Sauerstoffmangel wird vor allem dann gefährlich, wenn Konsumierende die Intensität der Wirkung steigern wollen, beispielsweise indem sie eine mit Lachgas gefüllte Plastiktüte über den Kopf ziehen. Bei Bewusstlosigkeit droht Erstickungsgefahr!
Wenn das in der Gaskartusche komprimierte Lachgas sich ausdehnt, sinkt die Temperatur des Gases rapide auf bis zu -55 Grad Celsius. Die Gaskartusche selbst kann sich so stark abkühlen, dass die Finger festfrieren. Durch die schmerzlindernde Wirkung von Lachgas spüren Konsumierende dies aber mitunter nicht, was schwere Frostbeulen an den Händen verursachen kann.
Besonders riskant ist es, Lachgas direkt aus der Kartusche zu konsumieren. Dabei können nicht nur die Lippen an der Gaskartusche festfrieren. Wenn sich das in der Kartusche komprimierte Gas abrupt ausdehnt, kann das Lungengewebe Risse bekommen. Dadurch kann Luft aus der Lunge in den Brustkorb entweichen. In der Medizin wird dann von einem Pneumothorax gesprochen. Dabei nimmt das Volumen der Lunge ab. Im schlimmsten Falle kann die Lunge ganz zusammenfallen.
Risiken durch häufigen Konsum von Lachgas
Bei häufigem Konsum kann Lachgas das Knochenmark und das Nervensystem schwer schädigen. Der genaue Mechanismus ist noch nicht vollständig erforscht. Bekannt ist, dass Lachgas die chemische Struktur des Vitamin B12 verändert, so dass es dem Körper nicht mehr zur Verfügung steht. Dies kann unter anderem zum Abbau der Myelinscheide führen. Die Myelinscheide ist eine Art Isolierung um Nervenfasern. Ohne Myelinscheide ist die Reizweiterleitung in den Nervenfasern nicht möglich.
Nervenschäden können sich in Missempfindungen wie Kribbeln und Taubheitsgefühlen in den Händen, Armen, Beinen oder Füßen bemerkbar machen. Die Schäden können auch Nerven betreffen, die für die Kontrolle der Muskeln zuständig sind. Muskelschwäche und Gangstörungen können die Folge sein.
Chronischer Missbrauch erhöht zudem die Gefahr einer psychischen Abhängigkeit. Konsumierende erhöhen die Dosis und nehmen mitunter täglich mehrmals Lachgas ein. Beim Versuch, den Konsum zu beenden, kann der starke Wunsch nach weiterem Konsum auftreten.
Der Mischkonsum mit anderen Drogen birgt weitere Risiken. Drogen können generell die Urteilskraft mindern, weshalb es beim Mischkonsum leichter zu Überdosierungen von Lachgas kommen kann. Auch kann sich die dämpfende Wirkung von Lachgas verstärken, wenn weitere beruhigend wirkende Drogen wie Alkohol, Opiate oder Benzodiazepine eingenommen werden.
Rechtliches
Seit dem 12. April 2026 ist Lachgas dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz unterstellt. Besitz und Handel sind demzufolge verboten,
- wenn Lachgas in Behältern mit einer Füllmenge von mehr als 8,4 Gramm verkauft wird oder
- wenn mehr als 10 Behälter mit einer Füllmenge von bis zu 8,4 Gramm Lachgas verkauft werden.
Damit soll insbesondere der Missbrauch durch Minderjährige eingeschränkt werden. Anerkannte Verwendungen zu gewerblichen, industriellen oder wissenschaftlichen Zwecken sind von dem Verbot ausgenommen.
Quellen:
- Bundesgesetzblatt (12.1.2026)
- Bundesgesundheitsministerium>Pressemitteilungen (14.11.2025)
- Bundesgesundheitsministerium (6.6.2025)>Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes
- Bundesrat (25.1.2019). Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung.
- Bundesregierung (2.7.2025) „Minderjährig vor Lachgas und K.O.-Tropfen schützen“
- Deutscher Bundestag (Drucksache 21/2752)
- EMCDDA (2022). Recreational use of nitrous oxide: a growing concern for Europe. Luxembourg: Publications Office of the European Union.
- MSD Manual Pneumothorax
Stand der Information: April 2026