Home > News > Aktuelle Meldungen > Energydrinks verbessern die Fahrtüchtigkeit nicht
24.12.2010
Energydrinks sollen laut Werbung Geist und Körper beleben und zu mehr Leistung verhelfen. Möglich sei dies vor allem durch eine erhöhte Konzentration an Koffein. Beliebt ist auch das Mischen von Energydrinks mit Alkohol. Allerdings verbessert die zusätzliche Dosis an Koffein nicht die Fahrtüchtigkeit wie ein Experiment am Fahrsimulator gezeigt hat.
Erst vor kurzem mussten Hersteller in den USA ihre mit Koffein versetzten alkoholischen Fertigmixgetränke vom Markt nehmen. Doch das Mischen von Energydrinks mit Alkohol scheint sich weiterhin großer Beliebtheit zu erfreuen, meint der US-amerikanische Wissenschaftler Jonathan Howland. Er weist darauf hin, dass Energydrinks ein nicht zu unterschätzendes Gefahrenpotential bergen würden. Studien zufolge hätten Personen, die Energydrinks mit Alkohol mischen, eine 3-fach höhere Wahrscheinlichkeit, sich zu betrinken, als andere, die nur Alkohol trinken. Zudem sei das Risiko, sich betrunken hinters Lenkrad zu setzen, anschließend sogar um das 4-fache erhöht.
Offenbar glauben manche Menschen, die Defizite ihrer alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit durch eine Extraportion Koffein wieder wett machen zu können, vermutet Howland. Um zu überprüfen, ob es tatsächlich zu einer Verbesserung der Fahrtüchtigkeit kommt, führten Howland und sein Team ein Experiment an einem Fahrsimulator durch. 127 Männer und Frauen im Alter zwischen 21 und 30 Jahren wurden hierzu eingeladen.
Die Personen wurden zufällig einer vor vier Gruppen zugewiesen. Eine Gruppe bekam Bier ohne Koffein, eine mit. Zwei weitere Gruppen erhielten alkoholfreies Bier mit oder ohne Koffein. Das Koffein wurde als geschmacklose Lösung direkt in die Bierflaschen gegeben, und zwar in einer Dosis, wie sie typisch sei für Energydrinks. Den Beteiligten wurde nicht mitgeteilt, welcher Gruppe er oder sie zugewiesen wurde. Wer Alkohol gekriegt hat, dürfte es aber relativ leicht selbst herausgefunden haben. Denn das Forschungsteam wollte einen eindeutigen Effekt ermitteln und gab den Probandinnen und Probanden der Alkoholgruppe solange Bier zu trinken, bis sie eine Blutalkoholkonzentration von exakt 1,2 Promille erreicht hatten. Dazu waren im Schnitt 6,2 mittelgroße Biere (á 355 ml) nötig. Kontrolliertes Rauschtrinken sozusagen - das jedoch nicht zur Nachahmung empfohlen wird.
Anschließend galt es, am Fahrsimulator eine möglichst konstante Geschwindigkeit zu halten und bei plötzlich aufkommenden Windböen korrigierende Lenkbewegungen durchzuführen, ohne mit entgegen kommenden Fahrzeugen zu kollidieren.
Wie angesichts der hohen Blutalkoholkonzentration zu erwarten war, schnitten die alkoholisierten Personen deutlich schlechter ab, als ihre nüchternen Mitstreiter. Alkoholisierte Probandinnen und Probanden hatten Schwierigkeiten, die Geschwindigkeit konstant zu halten und in der Mitte der Fahrspur zu bleiben. Unter realen Bedingungen, wäre es wohl auch zu folgenschweren Crashes gekommen.
Koffein, so das Hauptergebnis der Studie, führte nicht zu einer Verbesserung der Fahrleistungen. Entgegen einer früheren Studie hatte Koffein auch keinen Einfluss auf die subjektiv gefühlte Trunkenheit. Denn die Personen beider Gruppen, die Alkohol bekamen, fühlten sich etwa gleich stark betrunken.
Angesichts der Ergebnisse fordern die Autorinnen und Autoren der Studie, die Öffentlichkeit vor dem Trugschluss zu warnen, dass Energydrinks die benebelnden Effekte von Alkohol wieder wettmachen könnten. Dies könne beispielsweise durch Warnhinweise auf Energydrinks erfolgen.
Quellen:
Webanalyse / Datenerfassung
Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
Welcher Dienst wird eingesetzt?
Matomo
Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?
Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.
Welche Daten werden erfasst?
IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)
Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell
Betriebssystem-Version
Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins
aufgerufene URLs
die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)
Verweildauer
heruntergeladene PDFs
eingegebene Suchbegriffe.
Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).
Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.
Wie lange werden die Daten gespeichert?
Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.
Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?
Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.
Wo werden die Daten verarbeitet?
Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).
Weitere Informationen:
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.