Europäische Kommission will EU-weites Verbot von Mephedron

29.10.2010

Nach mehreren Todesfällen hat die Europäische Kommission ein Verbot der synthetischen Droge Mephedron gefordert. Mephedron ist in 12 der 27 EU-Länder noch immer legal erhältlich.

In der EU wurden zwei Todesfälle gemeldet, bei denen Mephedron offenbar die alleinige Todesursache war. Darüber hinaus wurden im Vereinigten Königreich und in Irland bei mindestens 37 weiteren Todesfällen Mephedron in Autopsieproben nachgewiesen.

„Mephedron ist ein gefährliches Rauschgift, das im Internet und an der Straßenecke erhältlich ist. Durch seinen Konsum sind bereits mehrere Menschen ums Leben gekommen. Daher fordere ich die Regierungen auf, Mephedron schnellstmöglich kontrollpflichtig zu machen und zu verbieten“, sagte Viviane Reding, Vizepräsidentin und für den Justizbereich zuständiges Mitglied der Europäischen Kommission.

Der von der Kommission unterbreitete Vorschlag stellt auf ein EU-weites Verbot der Herstellung und des Verkaufs von Mephedron und die Einführung strafrechtlicher Sanktionen in der gesamten EU ab. Die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten müssen nun im Rat darüber abstimmen, ob die vorgeschlagenen Maßnahmen rechtswirksam werden.

Begründet wird die Forderung nach dem Verbot zum einen mit dem Auftreten von Todesfällen in Zusammenhang mit Mephedron. Zum anderen habe es eine ähnliche Wirkung wie Ecstasy oder Kokain und könne daher „als eine verlockende alternative Freizeitdroge mit aufputschender, psychoaktiver Wirkung fungieren“ (siehe Begründung). Mephedron habe zudem keine nachgewiesene therapeutische Wirksamkeit als Medikament.

Die Begründung basiert auf einer von der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht durchgeführten Risikobewertung. Diese hat zwar noch wenig wissenschaftliche Belege für das Risikopotential der Droge erbracht, aufgrund der möglichen Gesundheitsrisiken und der Attraktivität für Konsumierende müsse aber nach dem Vorsichtsprinzip vorgegangen werden, lautet es in der Begründung der EU-Kommission.

In Deutschland ist Mephedron dem Betäubungsmittelgesetz in Anlage I unterstellt und gilt als nicht verkehrsfähig. In 14 weiteren EU-Ländern wird Mephedron bereits kontrolliert, darunter Belgien, Dänemark, Estland, Frankreich, Irland, Italien, Lettland, Luxemburg, Malta, Österreich, Polen, Rumänien, Schweden und das Vereinigte Königreich.

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