Kein zwangsläufiger Führerscheinentzug bei Cannabiskonsum

08.05.2019

Wer bekifft Auto oder Motorrad fährt und sich dabei erwischen lässt, verliert in der Regel seinen Führerschein. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun entschieden, dass der „Lappen“ bei einem erstmaligen Verstoß nicht automatisch eingezogen werden darf.

Cannabisblätter

Bild: gaspr13 / istockphoto.com

Drogen haben im Straßenverkehr nichts zu suchen. So viel ist klar. Doch muss in jedem Falle davon ausgegangen werden, dass eine Person generell ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs ist, wenn Cannabiskonsum nachgewiesen wird? Oder sollte dies durch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) geprüft werden?

Verschiedene Gerichte sind zu unterschiedlichen Urteilen zu dieser Frage gekommen. Während Gerichte in Nordrhein-Westfalen geurteilt haben, dass die sofortige Entziehung der Fahrerlaubnis auch bei einem erstmaligen Verstoß rechtens ist, hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass der Führerschein nicht automatisch eingezogen werden darf.

Zuverlässige Entscheidung nur durch MPU

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat nun höchstrichterlich geklärt, welche Rechtsauffassung zutreffend ist. Demnach müsse bei einem erstmaligen Verstoß aufgrund von Cannabis geprüft werden, wie es um den Konsum der betreffenden Person steht. Die entscheidende Frage ist: Wird die Person voraussichtlich auch in Zukunft nicht zwischen dem Konsum und der Teilnahme am Straßenverkehr trennen können, also riskieren, unter dem Einfluss von Cannabis am Steuer zu sitzen? Diese Frage könne nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts erst dann zuverlässig beantwortet werden, wenn das Gutachten einer MPU vorliegt.

Damit ändert das Bundesverwaltungsgericht auch seine eigene Rechtsauffassung. Noch im Jahr 2014 hatte es gegenteilig zu dieser Frage geurteilt. Hingegen bestätigt das Gericht den bisherigen Grenzwert von 1 Nanogramm THC pro Milliliter Blut. Das bedeutet: Wer diesen Grenzwert erreicht oder überschreitet, bei dem- oder derjenigen wird eine cannabisbedingte Beeinträchtigung angenommen. Konsumierende sollten bedenken, dass der Grenzwert angesichts langer Nachweiszeiten von Cannabis insbesondere bei regelmäßigem Konsum noch Tage oder sogar Wochen nach dem letzten Joint erreicht werden kann.

Quellen:

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