Home > News > Aktuelle Meldungen > Rauchfrei
09.04.2003
Zeitgleich mit Inkrafttreten der 2. Novelle des Jugendschutzgesetzes der Bundesregierung zum 1. April 2003, wonach die Abgabe von Tabakwaren an Jugendliche, das Rauchverbot für Jugendliche und die Kinowerbung für Tabakwaren und alkoholische Getränke neu geregelt werden, startet die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) mit ihrer Jugendkampagne zum Nichtrauchen. Unter dem Motto "rauchfrei" will die Kampagne jugendliche Raucher zum Ausstieg aus dem Nikotinkonsum motivieren, jugendliche Gelegenheitsraucher zu einer bewussten Entscheidung für das Nichtrauchen bewegen und jugendliche Nichtraucher in ihrer Ablehnung gegenüber dem Tabakkonsum bestärken. Die große Mehrheit der Bevölkerung raucht nicht. Jugendlichen soll deshalb auch das Nichtrauchen als Teil eines attraktiven Lebensstils vermittelt werden.
Weitere Informationen unter: www.rauch-frei.info
Webanalyse / Datenerfassung
Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
Welcher Dienst wird eingesetzt?
Matomo
Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?
Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.
Welche Daten werden erfasst?
IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)
Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell
Betriebssystem-Version
Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins
aufgerufene URLs
die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)
Verweildauer
heruntergeladene PDFs
eingegebene Suchbegriffe.
Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).
Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.
Wie lange werden die Daten gespeichert?
Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.
Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?
Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.
Wo werden die Daten verarbeitet?
Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).
Weitere Informationen:
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.