GBL
GBL ist die Abkürzung für Gamma-Butyrolacton. GBL ist eine klare, farblose Flüssigkeit und wird als Lösungs- und Reinigungsmittel beispielsweise zur Nagellack- und Graffitientfernung verwendet. GBL wird im Körper rasch zu GHB umgewandelt. Die psychoaktive Wirkung von GBL und GHB ist daher identisch. Der Konsum von GBL oder GHB ist jedoch mit erheblichen gesundheitlichen Risiken verbunden.
Anders als GHB unterliegt GBL nicht dem Betäubungsmittelgesetz. Der Deutsche Bundestag hat am 12. November 2025 beschlossen, GBL dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) zu unterstellen. Der Besitz und der Handel sind demzufolge unter bestimmten Bedingungen verboten. Damit soll zum einen der Missbrauch durch Minderjährige eingeschränkt werden, ohne die industrielle Verwendung zu behindern. Zum anderen soll die Verwendung von GBL als K.o.-Tropfen eingedämmt werden. Kriminelle mischen K.o.-Tropfen heimlich in Getränke ihrer Opfer, um sie zu betäuben und Sexual- oder Raubdelikte zu begehen.
Der Bundesrat muss der Gesetzesänderung noch zustimmen. Sofern dies erfolgt, wird das geänderte NpSG voraussichtlich im April 2026 in Kraft treten.
Quellen:
- Bundesgerichtshof Pressemitteilung Nr. 249/2009
- EMCDDA (2008). GHB and its precursor GBL: an emerging trend case study.
- Landesärztekammer Baden-Württemberg: GBL / GHB - der neue Kick? Das Wichtigste für die Praxis im Überblick.
- Bundesregierung (2.7.20225) „Minderjährig vor Lachgas und K.O.-Tropfen schützen“
- Bundesgesundheitsministerium (6.6.2025)>Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes
- Deutscher Bundestag (Drucksache 21/2752)
- Bundesgesundheitsministerium>Pressemitteilungen (14.12.2025)
Stand der Information: Dezember 2025