GBL - Drogenlexikon

BuchstabeA
BuchstabeB
BuchstabeC
BuchstabeD
BuchstabeE
BuchstabeF
BuchstabeG
BuchstabeH
BuchstabeI
BuchstabeJ
BuchstabeK
BuchstabeL
BuchstabeM
BuchstabeN
BuchstabeO
BuchstabeP
BuchstabeQ
BuchstabeR
BuchstabeS
BuchstabeT
BuchstabeU
BuchstabeV
BuchstabeW
BuchstabeX
BuchstabeY
BuchstabeZ

GBL

GBL ist die Abkürzung für Gamma-Butyrolacton. GBL ist eine klare, farblose Flüssigkeit und wird als Lösungs- und Reinigungsmittel beispielsweise zur Nagellack- und Graffitientfernung verwendet. GBL wird im Körper rasch zu GHB umgewandelt. Die psychoaktive Wirkung von GBL und GHB ist daher identisch. Der Konsum von GBL oder GHB ist jedoch mit erheblichen gesundheitlichen Risiken verbunden.

Anders als GHB unterliegt GBL nicht dem Betäubungsmittelgesetz. Die Bundesregierung hat am 2. Juli 2025 beschlossen, GBL dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) zu unterstellen. Der Besitz und der Handel sind demzufolge unter bestimmten Bedingungen verboten. Damit soll zum einen der Missbrauch durch Minderjährige eingeschränkt werden, ohne die industrielle Verwendung zu behindern. Zum anderen soll die Verwendung von GBL als K.o.-Tropfen eingedämmt werden. Kriminelle mischen K.o.-Tropfen heimlich in Getränke ihrer Opfer, um sie zu betäuben und Sexual- oder Raubdelikte zu begehen..

Quellen:

 


Stand der Information: September 2025

 


Alle Einträge im Drogenlexikon zum Buchstaben "G"