GBL
GBL ist die Abkürzung für Gamma-Butyrolacton. GBL ist eine klare, farblose Flüssigkeit und wird als Lösungs- und Reinigungsmittel beispielsweise zur Nagellack- und Graffitientfernung verwendet. GBL wird im Körper rasch zu GHB umgewandelt. Die psychoaktive Wirkung von GBL und GHB ist daher identisch. Der Konsum von GBL oder GHB ist jedoch mit erheblichen gesundheitlichen Risiken verbunden.
Anders als GHB unterliegt GBL nicht dem Betäubungsmittelgesetz. Seit dem 12. April 2026 ist GBL dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) unterstellt. Der Besitz und der Handel sind demzufolge unter bestimmten Bedingungen verboten. Damit soll zum einen der Missbrauch durch Minderjährige eingeschränkt werden, ohne die industrielle Verwendung zu behindern. Zum anderen soll die Verwendung von GBL als K.o.-Tropfen eingedämmt werden. Kriminelle mischen K.o.-Tropfen heimlich in Getränke ihrer Opfer, um sie zu betäuben und Sexual- oder Raubdelikte zu begehen.
Quellen:
- Bundesgesetzblatt (12.1.2026)
- Bundesgesundheitsministerium (6.6.2025)>Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes
- Bundesgesundheitsministerium>Pressemitteilungen (14.12.2025)
- Bundesregierung (2.7.20225) „Minderjährig vor Lachgas und K.O.-Tropfen schützen“
- Deutscher Bundestag (Drucksache 21/2752)
- EMCDDA (2008). GHB and its precursor GBL: an emerging trend case study.
- Landesärztekammer Baden-Württemberg: GBL / GHB - der neue Kick? Das Wichtigste für die Praxis im Überblick.
Stand der Information: April 2026