Placebo - Drogenlexikon

Buchstabe A
Buchstabe B
Buchstabe C
Buchstabe D
Buchstabe E
Buchstabe F
Buchstabe G
Buchstabe H
Buchstabe I
Buchstabe J
Buchstabe K
Buchstabe L
Buchstabe M
Buchstabe N
Buchstabe O
Buchstabe P
Buchstabe Q
Buchstabe R
Buchstabe S
Buchstabe T
Buchstabe U
Buchstabe V
Buchstabe W
Buchstabe X
Buchstabe Y
Buchstabe Z

Placebo

Ein Placebo ist ein Scheinmedikament. Im Gegensatz zu echten Arzneimitteln enthalten Placebos keinen pharmakologisch aktiven Wirkstoff. Placebos enthalten meist Stärke oder andere wirkungslose Füllstoffe. Das bedeutet, dass ein Placebo anders als ein echtes Medikament selbst keinen pharmakologisch begründeten Effekt auslösen kann.

Placebos werden meist in randomisiert kontrollierten Studien eingesetzt, um die Wirksamkeit von Arzneimitteln zu testen. Dabei wird einer Gruppe von Patientinnen und Patienten das echte Medikament verabreicht, während eine andere Gruppe das Placebo bekommt, das äußerlich nicht vom echten Arzneimittel zu unterscheiden ist. Die Effekte, die sich bei der Gabe des echten Medikaments ergeben, werden mit denen verglichen, die sich in der Placebo-Gruppe zeigen. Dadurch kann eine Aussage über die Wirksamkeit des echten Medikaments gemacht werden.

Placebo-Effekt

Auch wenn ein Placebo aus pharmakologischer Sicht unwirksam ist, kann die Verabreichung des Placebos eine therapeutische Wirkung haben. Diese bezeichnet man als „Placebo-Effekt“. Allein die Gabe des Scheinmedikaments durch einen Arzt oder eine Ärztin kann einen Effekt auslösen. Dabei spielen die Erwartungen des Patienten oder der Patientin eine Rolle, dass sich durch die Einnahme des Medikaments eine Besserung der Beschwerden einstellt.

 

Quellen:

 

Stand der Information: Juni 2020


Alle Einträge im Drogenlexikon zum Buchstaben "P"

Webanalyse / Datenerfassung

Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.