Führerscheinentzug bei täglichem Cannabiskonsum

27.02.2009

Wer täglich kifft, sollte besser kein Auto oder Motorrad fahren. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass bei täglichem oder nahezu täglichem Cannabiskonsum die Fahrerlaubnis auch ohne medizinisch-psychologische Prüfung zu entziehen ist.

Der Betroffene war im Februar 2005 bei einer Verkehrskontrolle aufgefallen. Gegenüber der Polizei gab er zu, seit etwa einem halben bis dreiviertel Jahr nahezu täglich Cannabis zu konsumieren. Daraufhin wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen. Hiergegen wandte sich der Kläger mit der Begründung, es hätte erst durch Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPU) geklärt werden müssen, ob ihm die Fahreignung fehle. Seine Klage blieb in den Vorinstanzen ohne Erfolg.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision des Klägers nun ebenfalls zurückgewiesen. Im sei der Führerschein zu Recht entzogen worden. In der Fahrerlaubnis-Verordnung wird explizit darauf eingegangen, dass bei regelmäßigem Cannabiskonsum die Fahrerlaubnis zu entziehen ist. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass ein regelmäßiger Cannabiskonsum im Sinne dieser Regelung bei täglicher oder nahezu täglicher Einnahme von Cannabis vorliegt.

Laut Anlage 4 (Nr. 9.2.2) der Fahrerlaubnis-Verordnung besteht für Betroffene nur dann eine Chance darauf, den Führerschein zu behalten, wenn ein gelegentlicher Konsum vorliegt und die Person nachweislich zwischen dem Konsum und dem Fahren trennen kann sowie kein zusätzlicher Gebrauch von Alkohol oder anderen psychoaktiven Substanzen vorliegt.

Quelle:
Pressemitteilung Bundesverwaltungsgericht (26.02.2009)


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