GHB-Koma könnte Gehirn schädigen

02.11.2018

Konsumierende riskieren einer aktuellen Studie zufolge möglicherweise Hirnschäden, wenn sie im Rausch häufiger bewusstlos werden.

Frau liegt bewusstlos auf dem Boden

Bild: lulu / Fotolia.com

Rausch und Koma liegen beim Konsum von GHB eng beieinander. Wer GHB konsumiert, geht daher ein hohes Risiko ein, das Bewusstsein zu verlieren. Ein Forschungsteam der Universität in Amsterdam ist der Frage nachgegangen, ob das Gehirn der Konsumierenden dadurch Schaden nehmen kann.

In der Studie waren drei Gruppen von ausschließlich männlichen Drogenkonsumenten beteiligt. Eine Gruppe bildeten 27 Männer, die Erfahrung hatten mit GHB und während des Konsums schon mal ohnmächtig geworden sind. Die meisten Personen mit Koma-Erfahrung hatten bereits mehr als 20-mal im Rauschzustand das Bewusstsein verloren. Weitere 27 Männer hatten zwar Erfahrung mit GHB gemacht, aber noch nie ein Koma erlebt. Zudem waren 27 Männer beteiligt, die zwar Erfahrung mit Drogen wie Ecstasy, Kokain oder Ketamin, aber nicht mit GHB haben.

Die Teilnehmer aller drei Gruppen absolvierten verschiedene Tests, in denen ihre Merkfähigkeit auf die Probe gestellt wurde. Zusätzlich wurde die Magnetresonanztomographie (MRT) eingesetzt. Das ist ein Verfahren, mit der die Hirnaktivität bildlich dargestellt werden kann.

Hippocampus besonders betroffen

Die Ergebnisse zeigen, dass GHB-Konsumierende aus der Koma-Gruppe schlechtere Merkfähigkeiten aufweisen als die Personen der anderen beiden Gruppen. Zudem deuten die MRT-Scans auf eine geringere Aktivität des Hippocampus hin. Der Hippocampus ist eine wichtige Schaltzentrale für das Ablegen von Erinnerungen im Langzeitgedächtnis.

Da nur die Koma-Gruppe, nicht aber GHB-Konsumierende ohne Koma-Erfahrung Gedächtnisprobleme zeigten, geht das Forschungsteam davon aus, dass der GHB-Konsum nicht generell mit Gedächtnisdefiziten in Zusammenhang steht. Vielmehr seien es in erster Linie Fälle von Bewusstlosigkeit, die schädlich sind für das Gehirn.

Sauerstoffunterversorgung vermutlich Ursache

Studienleiterin Filipa Raposo Pereira und ihr Team vermuten, dass es bei einem durch GHB hervorgerufenen Koma zu Sauerstoffmangel im Gehirn kommt. Der Hippocampus würde besonders sensibel auf Sauerstoffunterversorgung reagieren. Betroffene würden das Risiko von Folgeschäden jedoch häufig unterschätzen, weil sie nach dem Aufwachen aus dem Koma keinen Kater wie beim Alkoholkonsum erleben.

Einschränkend ist zu erwähnen, dass Unterschiede in der Merkfähigkeit auch unabhängig von den Koma-Erfahrungen vorhanden sein können. So wiesen die Personen der Koma-Gruppe nicht nur einen stärkeren Konsum, sondern auch einen niedrigeren Intelligenzquotienten auf als GHB-Konsumenten ohne Koma-Erfahrung. In den Analysen wurde dieser Unterschiede jedoch rechnerisch berücksichtigt. Nach Einschätzung des Forschungsteams sei es durchaus plausibel, dass häufige Fälle von Bewusstlosigkeit das Langzeitgedächtnis schädigen, da es entsprechende Hinweise aus Tierstudien gibt.

Quellen:

Webanalyse / Datenerfassung

Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.