Legal Highs sollen verboten werden

13.05.2016

Bislang lieferten sich Drogenhersteller von Legal Highs und der Gesetzgeber ein Hase-und-Igel-Spiel. Kaum wurde eine neue psychoaktive Substanz verboten, wurde eine weitere chemisch geänderte Droge auf dem Markt gebracht. Mit dem Verbot ganzer Stoffgruppen will die Bundesregierung dem ein Ende machen.

Bewusstloser Mann liegt auf dem Boden

Bild: pixelaway / photocase.com

Laufend werden neue psychoaktive Substanzen auf den Markt gebracht. Allein im letzten Jahr wurden 100 neue Substanzen entdeckt. Diese synthetischen Drogen werden oft verharmlosend als Badesalze oder Legal Highs vermarktet. Doch ihr Konsum kann extrem gesundheitsgefährdend sein. Die Symptome reichen von Erbrechen, Herzrasen und Orientierungsverlust über Kreislaufversagen, Lähmungen und Wahnvorstellungen bis hin zum Leberversagen. 2015 sind 39 Menschen an den Folgen von Legal Highs gestorben.

Bislang wird jede einzelne Substanz aufwändig analysiert und beschrieben, bevor sie in das Betäubungsmittelgesetz aufgenommen und damit verboten werden kann. Dieses zeitaufwändige Verfahren führt zu einem ständigen Hinterherlaufen des Gesetzgebers. Denn es reicht eine leichte Änderung der chemischen Struktur und schon wird die Substanz nicht mehr vom Betäubungsmittelgesetz erfasst. Die für Missbrauchszwecke geeignete Wirkung auf die Psyche bleibt jedoch erhalten oder verstärkt sich gar.

Schluss mit dem Wettlauf

Der kürzlich von der Bundesregierung beschlossene Gesetzesentwurf soll nun Schluss machen mit dem Wettlauf. Statt einzelner Substanzen werden erstmals ganze Stoffgruppen dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt. „Dem Spiel mit dem Tod machen wir mit dem Gesetz ein Ende“, erklärt die Bundesdrogenbeauftragte Marlene Mortler. Bundesminister Herman Gröhe sagt: „Damit geben wir das klare Signal: Legal Highs sind verbotene und hochgradig gesundheitsgefährdende Stoffe."

Zwei Stoffgruppen fallen demnächst unter das Verbot:

  • Von 2-Phenethylamin abgeleitete Verbindungen, die mit Amphetaminen verwandt sind, einschließlich Cathinone
  • Synthetische Cannabinoide, die die Wirkung von Cannabis nachahmen

Das Verbot bezieht sich auf den Handel, das Inverkehrbringen, die Herstellung, die Ein-, Aus- und Durchfuhr, den Erwerb, den Besitz und das Verabreichen von neuen psychoaktiven Substanzen. Je nach Entwicklung des Marktes können in der Zukunft weitere Stoffgruppen aufgenommen, Stoffgruppen ausgeweitet oder eingeschränkt werden.


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