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Cannabis aus der Apotheke

September 2017

Es geht ihnen nicht um den Rausch. Für manche Menschen ist Cannabis keine Freizeitdroge. Sie nehmen Cannabis als Medizin, um sich Linderung von ihrem Leiden zu verschaffen. Die Verschreibung von Cannabis war bislang jedoch nicht ohne weiteres möglich. Das hat sich seit März dieses Jahres geändert. Patientinnen und Patienten können Cannabisblüten nun auf Rezept erhalten.

Frau mit weißem Kittel begutachtet Cannabispflanze

Bild: stokkete / Fotolia.com

Schmerzen können das Leben unerträglich machen. Für Betroffene sind Schmerzmittel daher ein Segen. Doch nicht bei jeder Erkrankung und bei jedem Patienten und jeder Patientin können Schmerzen mit herkömmlichen Mitteln wirksam behandelt werden. In bestimmten Fällen hat sich Cannabis als hilfreich erwiesen, so auch bei einer 37-jährigen Lehrerin.

Anfallartig litt sie unter Kopfschmerzen, begleitet von Übelkeit, Sehstörungen, Schwindel und Ohrgeräuschen. Als Ursache wurde ein erhöhter Druck im Gehirn bei ihr diagnostiziert. Der 37-Jährigen wurde ein Medikament verschrieben, das zwar die Symptome linderte, aber gleichzeitig mit starken Nebenwirkungen verbunden war: Sie fühlte sich extrem müde. Ihren Beruf als Lehrerin konnte sie unter diesen Umständen nicht mehr ausüben, weshalb sie das Medikament wieder absetzte. In der Folge traten die Symptome mehrmals erneut auf. Auf den Tipp eines Verwandten hin probierte sie Cannabis aus und stellte fest, dass ihre Symptome dadurch abnahmen.

Allerdings spürte die 37-Jährige auch die psychoaktiven Wirkungen von Cannabis, was ebenfalls eine Beeinträchtigung für ihren Alltag darstellte. Zudem wollte sie die zusätzlichen Risiken des Rauchens nicht eingehen. Daraufhin ist sie auf das Medikament Dronabinol umgestiegen, das geschluckt werden kann. Dronabinol ist ein Präparat, das den Cannabis-Wirkstoff THC enthält. Innerhalb von zwei Tagen verschwanden ihre Symptome vollständig. Die Dosierung war so gewählt, dass sie keine psychoaktiven Effekte hatte.

Cannabis seit mehr als 4.700 Jahren als Heilpflanze bekannt

Seit 1998 besteht in Deutschland die Möglichkeit, bei bestimmten Erkrankungen eine Verschreibung für Dronabinol zu erhalten. Die Pflanze Cannabis findet aber genau genommen schon seit sehr langer Zeit Anwendung als Heilmittel. Der älteste Hinweis auf die Nutzung von Cannabis als Medizin stammt aus China und datiert auf 2700 Jahre vor Christus.

In China wurden vorwiegend Cannabissamen verwendet, die aber praktisch keine psychoaktiven Substanzen enthalten. Ab etwa 1000 vor Christus hat sich vor allem in Indien die Verwendung von Cannabisblättern, Cannabisblüten und Cannabisharz zu medizinischen Zwecken etabliert. Die Pflanze wurde für ein breites Spektrum von Erkrankungen eingesetzt, beispielsweise gegen Schmerzen, Entzündungen, Durchfall, Krämpfe, Appetitlosigkeit, Husten und Parasiten.

Erst im 19. Jahrhundert hat Cannabis in der westlichen Medizin Einzug gehalten. Dazu beigetragen hat vor allem der irische Arzt William B. O’Shaughnessy. Er war mehrere Jahre in Indien tätig und hat dort die Wirkung von Cannabis bei unterschiedlichen Erkrankungen untersucht. In einem Buch beschrieb er beispielsweise die Behandlung mit Cannabis bei Rheuma und bei Muskelkrämpfen infolge von Tetanus und Tollwut.

Entdeckung des Endocannabinoidystems

Anfang des 20. Jahrhunderts war der Einsatz von Cannabis in der Medizin zunächst auf dem Rückzug. Rechtliche Sanktionen, die von den USA ausgingen, erschwerten die Forschung mit Cannabis als Medikament. Seit den 1960er Jahren nahm das Forschungsinteresse an der medizinischen Wirkung aber wieder zu. Den israelischen Forschern Raphael Mechoulam und Yehiel Gaoni war es gelungen, THC als den wichtigsten psychoaktiven Wirkstoff in Cannabis zu identifizieren.

Die nachfolgende Entdeckung eines Endocannabinoidsystems im menschlichen Körper war schließlich der Startschuss für die bis heute anhaltende Erforschung dieses Systems und den Anwendungsmöglichkeiten von Medikamenten auf Basis von Cannabis. Cannabinoid-Rezeptoren finden sich in unterschiedlichen Regionen des Körpers. Sie verteilen sich nicht nur im Gehirn, sondern auch in den Organen und Geweben, etwa in Immunzellen, im Magen-Darm-Trakt oder in der Haut.

Anwendungsgebiete von Cannabis als Medizin

Eine Reihe von Studien hat sich mit der Wirksamkeit von Cannabismedikamenten bei unterschiedlichen Erkrankungen befasst. Cannabis hat sich zwar nicht in jeder dieser Studien als wirksam erwiesen, vor allem bei so genannten neuropathischen Schmerzen gilt die Wirksamkeit jedoch als gut belegt. Neuropathische Schmerzen sind chronische Schmerzen, die meist durch Nervenschädigungen ausgelöst werden. Bei akuten Schmerzen zeigt Cannabis hingegen keine Wirksamkeit.

Cannabismedikamente gelten auch als wirksam zur Verbesserung der spastischen Symptomatik bei Multipler Sklerose. Spastiken sind krankhaft erhöhte Muskelspannungen. Cannabis wird zudem zur Linderung von Übelkeit und Erbrechen eingesetzt, die als Nebenwirkung infolge einer Chemotherapie auftreten.

Krankenkasse übernimmt Kosten

Seit März 2017 haben Patientinnen und Patienten in Deutschland die Möglichkeit, Cannabis auf Rezept zu erhalten. Mit Arzneimitteln Dronabinol, Sativex und Nabilon, die auf Basis von Cannabis oder künstlich hergestellt wurden, gab es bislang zwar schon die Möglichkeit der Verschreibung, das Problem nur war: Die zum Teil hohen Kosten für die Behandlung wurden nicht in allen Fällen von den Krankenkassen übernommen. Und um Cannabisblüten verwenden zu können, bedurfte es einer Ausnahmegenehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte, kurz BfArM.

Mit dem neuen Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften hat sich die Rechtslage zum Vorteil von Patientinnen und Patienten geändert. Eine Sondergenehmigung des BfArM für die Verschreibung von Cannabisblüten ist nun nicht mehr nötig. Die Kosten für die Behandlung tragen die Krankenkassen.

„Schwerkranke Menschen müssen bestmöglich versorgt werden. Dazu gehört, dass die Kosten für Cannabis als Medizin für Schwerkranke von ihrer Krankenkasse übernommen werden, wenn ihnen nicht anders wirksam geholfen werden kann“, erklärt Bundesgesundheitsminister Herman Gröhe.

Staatliche Cannabisagentur für Qualitätskontrolle

Fragt sich: Wo soll der Cannabis zu medizinischen Zwecken herkommen? In Deutschland wurde bislang kein medizinischer Cannabis angebaut wird. Dafür wird demnächst eine staatliche Cannabisagentur zuständig sein, die beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte eingerichtet wird. Die Cannabisagentur kümmert sich sowohl um die Beschaffung als auch die Qualitätskontrolle. Zunächst wird der Bedarf vermutlich durch Importe gesichert werden müssen. In Zukunft soll Cannabis zu medizinischen Zwecken aber ausschließlich hierzulande angebaut werden.

Die Cannabisagentur überwacht dann nicht nur den Anbau, sondern auch alle Verarbeitungsschritte bis hin zur Abgabe an Apotheken. Denn Medikamente, auch pflanzliche, müssen bestimmten Qualitätsanforderungen entsprechen. Es muss sichergestellt sein, dass Patientinnen und Patienten Cannabis in pharmazeutischer Qualität erhalten. So ist nicht nur der Anteil an psychoaktiv wirksamen THC von Bedeutung, auch der Anteil an Cannabidiol ist für die Wahl der zu verschreibenden Cannabissorte von Belang. Die Verwendung von Cannabis zu Freizeitzwecken bleibt aber weiterhin verboten.


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