Cannabis nur noch für Einheimische

18.05.2012

In einigen Teilen der Niederlande ist Anfang Mai ein Gesetz in Kraft getreten, das Coffeeshops untersagt, Cannabis an Ausländer zu verkaufen. Coffeeshop-Betreiber protestieren. Für viele Ausländer ist es das Ende einer Ära.

Fensterfront mit Aufschrift

Bild: blueclue / istockphoto.com

Jahrzehntelang waren die Niederlande das Paradies für alle deutschen Kiffer, die bequem und ohne Ärger mit der Polizei Cannabis kaufen und konsumieren wollten. Hiermit ist nun zumindest in den Provinzen Zeeland, Nord-Brabant und Limburg Schluss. Seit Anfang Mai dürfen Coffeeshops in diesen Regionen Cannabis nur noch gegen Vorlagen eines „Cannabis-Ausweises“ verkaufen. Den erhalten nur in den Niederlanden gemeldete volljährige Personen. Bis zu 2.000 solcher Ausweise darf ein Coffeeshop ausgeben.

Ende April hat ein Gericht in Den Haag diese Regelung bestätigt und die Klage von Coffeeshop-Betreibern abgewiesen. Im nächsten Jahr soll das Gesetz landesweit, also auch im „Kiffer-Mekka“ Amsterdam eingeführt werden. Betroffen sind nicht nur Kiffer aus Deutschland, sondern auch aus Frankreich und Belgien. Für viele Cannabiskonsumierenden dürfte es das Ende einer Ära sein.

Das Verkaufsverbot an Ausländer ist jedoch nicht neu. So wies die Stadt Maastricht schon im Jahr 2005 die ansässigen Coffeshop-Betreiber an, kein Cannabis mehr an Ausländer zu verkaufen. Der Hintergrund: Viele Bürgerinnen und Bürger fühlen sich von den Folgen des Drogentourismus belästigt. Hierzu gehören Verkehrsstaus in den betroffenen Städten, Vandalismus oder das Drogendealen auf offener Straße. Zudem gibt es die Hoffnung, hierdurch die Produktion und den Großhandel von Cannabis einzudämmen - beide sind ohnehin illegal.

Gegner des neuen Gesetzes sind die Betreiber der Coffeeshops, denn sie sehen sich um einen großen Teil ihrer Einnahmen gebracht. Schließlich machten ausländische Kunden allein in den Maastrichter Coffeeshops rund 70 Prozent des Umsatzes aus. Einige Betreiber wollen das Verbot deswegen gar nicht erst beachten und gegen das zugrundeliegende Urteil Einspruch erheben. Zudem wird mit erheblichen Nachteilen für den Tourismus gerechnet. So warnt Amsterdams Bürgermeister, es müsse ein Kompromiss gefunden werden.

Der Kauf und Besitz von Cannabis war in den Niederlanden übrigens schon immer illegal. Um die Polizei zu entlasten und Konsumentinnen und Konsumenten zu entkriminalisieren, wird der Verkauf von kleinen Mengen in Coffeeshops aber geduldet.

Quellen:

Webanalyse / Datenerfassung

Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.