Polizei warnt vor gefährlich hohem Wirkstoffgehalt in Ecstasypillen

12.02.2020

Das Landeskriminalamt in Nordrhein-Westfalen warnt: Ecstasypillen können gefährlich hoch dosiert sein.

Notarztwagen

Bild: Stadtratte / istockphoto.com

Der Wirkstoffgehalt der illegal hergestellten Droge Ecstasy sei in den letzten Jahren gestiegen und könne mitunter gefährlich hoch dosiert sein. Das würden Analysen des Kriminalwissenschaftlichen und -technischen Instituts des Landeskriminalamts NRW belegen. Während die durchschnittliche Dosis an MDMA 2009 noch bei 50 Milligramm pro Pille lag, sei der Wirkstoffgehalt bis zum Jahr 2018 auf 135 Milligramm gestiegen. In Einzelfällen seien Werte oberhalb von 200 Milligramm ermittelt worden.

Hohe Dosen MDMA können tödlich sein

Die Polizei in NRW warnt, dass hohe Dosen MDMA tödlich enden können. Bereits ab einer Dosis von etwa 120 Milligramm MDMA könnten schwerwiegende gesundheitliche Probleme die Folge sein. Das Risiko eine Überdosierung hänge jedoch nicht allein von der Dosis MDMA ab. Auch Konsumgewohnheiten, Körpergewicht und mögliche Vorerkrankungen der Konsumierenden würden eine Rolle spielen. Besonders gefährlich sei der zusätzliche Konsum von weiteren Drogen und Alkohol.

Eine Studie aus dem Vereinigten Königreich bestätigt ebenfalls, dass die MDMA-Konzentration insbesondere seit 2010 deutlich gestiegen sei. Was vor allem auffiel: Der Wirkstoffgehalt kann stark schwanken. 2018 habe der niedrigste MDMA-Gehalt bei 49 Milligramm und der höchste bei 241 Milligramm gelegen. Zahlen der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht, EMCDDA, deuten ebenfalls darauf hin, dass der Wirkstoffgehalt stark schwanken kann und insgesamt gestiegen ist.

 

Quellen:

Webanalyse / Datenerfassung

Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.