Drogenlexikon

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BZP

Die Substanz 1-Benzylpiperazin oder kurz BZP ist ein Stimulanzium, das erstmals in den 1940er Jahren synthetisiert wurde. Berichten zufolge soll BZP als Wurmmittel in der Veterinärmedizin entwickelt worden sein. Allerdings finden sich hierfür keine Nachweise in der Literatur. Vielmehr stellte sich durch Nachforschungen heraus, dass BZP ursprünglich als Antidepressivum eingesetzt werden sollte, aber nie vermarktet wurde. Derzeit ist kein medizinischer Anwendungsbereich bekannt, für den BZP zugelassen ist. Ebenso wie m-CPP ist BZP ein Abkömmling des Wirkstoffs Piperazin, das als Ausgangssubstanz in der Pharmazie Anwendung findet.

Verbreitung

Die Wirkung als Droge wurde erstmals 1991 von dem Chemiker Alexander Shulgin in seinem Buch „Pihkal“ beschrieben. Nach Angaben der US-amerikanischen Behörde Drug Enforcement Administration (DEA) seien kurz darauf die ersten Konsumfälle von BZP in Kalifornien registriert worden. 1999 wurden erste Fälle von BZP-Konsum in Europa registriert. BZP hat sich in Europa allerdings nicht so stark ausgebreitet wie in Neuseeland, wo einer Repräsentativerhebung aus 2006 zufolge 34% der 18- bis 24-Jährigen mindestens einmal BZP konsumiert haben. Dies wird jedoch auf die geographisch isolierte Lage des Landes zurückgeführt, die die Einfuhr illegaler Drogen erschwert. In Neuseeland wurde BZP als „Legal High“ vermarktet, da der Umgang mit BZP bis 2008 nicht reguliert war. Für Deutschland liegen keine Zahlen über die Verbreitung vor.

Wirkung

BZP ist ein zentral wirkendes Stimulanzium, ähnlich wie Amphetamin, hat aber etwa nur 10 Prozent der Wirkintensität von Amphetamin. Die anregende Wirkung erfolgt durch die Stimulation sowie die Unterdrückung der Wiederaufnahme von Dopamin, Serotonin und Noradrenalin. Die Konsumentinnen und Konsumenten fühlen sich wach und aktiviert, Herzschlag und Blutdruck steigen an.

Konsumentinnen und Konsumenten berichten von einem breiten Spektrum an negativen Wirkungen, darunter Übelkeit und Erbrechen, Kopfschmerzen, Herzklopfen, Angst, Schlafprobleme, seltsame Gedanken, Stimmungsschwankungen, Verwirrtheit und Muskelzittern. In Einzelfällen soll es nach der Einnahme von BZP auch zu Krampfanfällen gekommen sein. Es wurden auch Todesfälle berichtet, in denen BZP nachgewiesen werden konnte, allerdings waren in allen Fällen auch andere Drogen beteiligt, so dass die genaue Todesursache nicht bekannt ist. Möglicherweise sind Wechselwirkungen der verschiedenen Substanzen ausschlaggebend.

Wechselwirkungen

Bislang sind keine Studien über Wechselwirkungen bei Menschen bekannt. Allerdings muss damit gerechnet werden, dass der Konsum weiterer Drogen, die auf dieselben Transmittersysteme einwirken - wie beispielsweise MDMA - ein sogenanntes Serotoninsyndrom provozieren könnte. Die Effekte sind Angst und Unruhe, Schwindelgefühle, Verwirrtheit, Zittern, Kopfschmerzen, Überempfindlichkeit gegenüber Licht und Geräuschen sowie Panikattacken.

Rechtliches

BZP wird seit 2008 in Anlage II des Betäubungsmittelgesetzes als verkehrsfähiges, aber nicht verschreibungsfähiges Betäubungsmittel gelistet. Ohne offizielle Erlaubnis ist der Umgang mit BZP somit strafbar.

Auf dem illegalen Drogenmarkt wird BZP in Form von Tabletten oder Kapseln verkauft. Im Internet und in so genannten „Smart Shops“ wird BZP auch unter den Namen „A2“, „Herbal Ecstasy“, „Legal X“ und anderen Namen vertrieben. BZP wird auch als Ecstasy (MDMA) verkauft. Dabei ist unklar, ob die Substanz gezielt aufgrund der psychoaktiven Wirkung beigemengt wird oder als Streckmittel dient.


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