Nachtschattengewächse - Drogenlexikon

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Nachtschattengewächse

Zur Familie der Nachtschattengewächse gehören insgesamt 92 Gattungen mit etwa 2.300 Arten, darunter auch viele Nutzpflanzen wie zum Beispiel Kartoffeln, Paprika, Tomaten oder Tabak.

Einige Gattungen zählen zu den Giftpflanzen, da deren Konsum zu Vergiftungserscheinungen führt. Wegen der berauschenden, halluzinogenen Wirkung werden diese Pflanzen auch Biodrogen, biogene Drogen oder Naturdrogen genannt. Zu den häufig konsumierten Biodrogen gehören Stechapfel (Datura stramonium), Engelstrompete (Datura suaveolens), Bilsenkraut (Hyoscamus niger), Tollkirsche (Atropa belladonna) und Alraune (Mandragora). Verantwortlich für die psychoaktive Wirkung sind hauptsächlich die Alkaloide Atropin, Scopolamin und Hyoscyamin, die in unterschiedlichen Mengen in allen oben genannten Substanzen vorkommen.

Atropin und Hyoscyamin haben eine erregende Wirkung auf das zentrale Nervensystem (ZNS). Hyoscyamin wirkt allerdings wesentlich stärker als Atropin. Scopolamin hat hingegen eine dämpfende Wirkung auf das ZNS. Alle diese Alkaloide sind hochgiftig und wirken halluzinogen.

Die Pflanzen werden im frischen oder getrockneten Zustand gegessen, als Tee getrunken oder geraucht.

Die Berauschten werden unruhig und redselig. Ihr Pulsschlag erhöht sich, und die sexuelle Lust kann verstärkt werden. Konsumenten berichten von Halluzinationen, die anders als bei LSD besonders real erscheinen: Sie sehen und reden mit Personen, die nicht anwesend sind.

Der Konsum von berauschenden Nachtschattengewächsen ist sehr gefährlich, da die Spannbreite zwischen der wirksamen und der tödlichen Dosis sehr schmal ist. Bedingt durch die körperliche Unruhe und die halluzinogenen Effekte entwickeln die Konsumenten mitunter extreme Angstzustände. Diese sind nicht unberechtigt, denn es hat bereits einige Todesfälle als Folgen des Konsums von Nachtschattendrogen gegeben.

Schon 0,2 Gramm der Pflanzen können zu Vergiftungserscheinungen führen. Diese zeigen sich durch gerötete, heiße Haut, extremen Anstieg der Herzfrequenz, erweiterte Pupillen, lang anhaltende Lichtempfindlichkeit, quälende Mundtrockenheit, Angst- und Stimmungsschwankungen, Desorientierung, Sehstörungen mit Reizung der Bindehaut und Halluzinationen. Die Hauptgefahr liegt im Auftreten von lebensbedrohlichen Herzrhythmusstörungen: Das Herz fängt so stark an zu schlagen (bis zu 300 mal pro Minute), dass es nicht mehr in der Lage ist, den ganzen Körper mit Blut zu versorgen.

Berauschende Nachtschattengewächse unterliegen dem Arzneimittelgesetz (AMG). Der Besitz ist jedoch legal.


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