m-CPP - Drogenlexikon

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m-CPP

Die Substanz m-CPP (m-Chlorophenylpiperazin) hat keinen zugelassenen medizinischen Anwendungsbereich, wird aber in der pharmazeutischen Industrie als Grundstoff für die Produktion bestimmter Antidepressiva wie beispielsweise dem Wirkstoff Trazodon verwendet. Ebenso wie 1-Benzylpiperazin ist m-CPP ein Abkömmling des Wirkstoffs Piperazin, das als Ausgangssubstanz in der Pharmazie Anwendung findet.

Wirkung

m-CPP bindet ebenso wie MDMA an Serotoninrezeptoren und hat daher eine ähnliche Wirkung. Im Gegensatz zu MDMA hat m-CPP aber nur einen geringfügigen Einfluss auf die Dopaminausschüttung, weshalb es auch nicht die von Ecstasy bekannte stimulierende Wirkung haben soll. Während MDMA Blutdruck und Herzschlag beschleunigt, hat m-CPP keinen Einfluss hierauf. In experimentellen Untersuchungen berichteten Probandinnen und Probanden bei m-CPP ähnliche Effekte wie bei MDMA, jedoch konnten die Untersuchungspersonen m-CPP nicht immer sicher von einem Placebo unterscheiden. Da der subjektiv belohnende Effekt durch m-CPP eher gering ist, wird davon ausgegangen, dass es ein eher geringes Abhängigkeitspotential hat.

Negative Effekte

Die negativen Effekte von m-CPP entsprechend weitestgehend denen, die unter dem so genannten Serotonin-Syndrom zusammengefasst werden. Die Effekte sind Angst und Unruhe, Schwindelgefühle, Verwirrtheit, Zittern, Kopfschmerzen, Überempfindlichkeit gegenüber Licht und Geräuschen sowie Panikattacken. Die negativen Effekte könnten verstärkt bei Personen auftreten, die zudem andere Drogen konsumieren, die ebenfalls auf das Serotoninsystem einwirken, wie beispielsweise MDMA.

Tödliche Überdosierungen mit m-CPP sind bislang jedoch nicht bekannt geworden. Die von Konsumentinnen und Konsumenten berichteten Wirkungen variieren sehr stark, was auch damit zusammenhängen könnte, dass die Zusammensetzung der Pillen unterschiedlich sein kann.

Rechtliches

m-CPP wird in Anlage II des Betäubungsmittelgesetzes als verkehrsfähiges, aber nicht verschreibungsfähiges Betäubungsmittel gelistet. Ohne offizielle Erlaubnis ist der Umgang mit m-CPP somit strafbar.

Auf dem illegalen Drogenmarkt wird m-CPP meist in Form von Ecstasytabletten verkauft. Dabei ist unklar, ob die Substanz gezielt aufgrund der psychoaktiven Wirkung beigemengt wird oder als Streckmittel dient.


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